Arbeitsrecht, wichtigsten Antworten


Faustregel - Reden ist Gold

Bevor Sie auf Ihr Recht - auf Ihr juristisches Recht - pochen, lohnt es sich immer, das Gespräch zu suchen.
Probieren Sie den Konflikt, die Frage, die Irritation impersönlichen Gespräch zu lösen.

Verlängerung der Probezeit

Das ist nur möglich, wenn Sie in der Probezeit krank oder in den Ferien waren. Die Probe war quasi zu kurz
und der Arbeitgeber kann darauf pochen, dass er die Probezeit ganz bekommt. Sonst ist jede Verlängerung,
die über drei Monate geht, ungültig. Hier gilt dann das Obligationenrecht. Eine Probezeitverlängerung gilt nur,
wenn darüber eine Vereinbarung getroffen wurde, schriftlich, mit Datum, Ort und Unterschrift.

Lohn nicht erhalten

Viele Betroffene sind derart geschockt, dass sie ganz vergessen, wie einfach sie das schnell regeln können. Man braucht lediglich auf das Arbeitsgericht am Ort der Firma zu gehen. Das Arbeitsgericht lädt Ihren Arbeitgeber innert wenigen Tagen vor und sichert die Zahlung Ihres Lohnes vor Ort. Wenn der Arbeitgeber zögert, riskiert er, dass seine Firma liquidiert wird. In 90% der Fälle bezahlt der delinquente Arbeitgeber den Lohn bevor der Gerichtstermin kommt.

Kündigung

Die muss eingeschrieben erfolgen und muss an einem normalen Arbeitstag bei Ihnen resp. beim Arbeitgeber eintreffen. Vergessen Sie den Spruch mit dem Poststempel, die Kündigung gilt auch, wenn die persönlich miteinander besprochen wird und ein Kündigungsdokument beidseitig unterzeichnet wird - ein Original für Sie, ein Original für den Arbeitgeber. Sie haben das Recht, den Kündigungsgrund zu erfahren und diesen schriftlich in der Kündigung zu haben (Art. 335 Abs. 2 OR). Neben der Unterschrift gehört auch das Datum und der Ort auf das Dokument, damit die Kündigung rechtsgültig wird.
Bei Kündigungen während der Probezeit steht die Frist im Vertrag und liegt meistens bei 7 Tagen.

Langzeitarbeitslosigkeit

Denken Sie immer daran, dass Sie nicht alleine Arbeitslos sind. Die Finanzkrise 2008 zum Beispiel hat  20 Millionen Jobs gekillt. Ihre Zeit mit der RAV-Unterstützung ist vorbei. Sie haben immer noch keine Stelle gefunden, was nun? Bleiben Sie flexibel und kreativ. Machen Sie sich früh genug Gedanken über eine oder mehrere Teilzeitstellen. Eventuell auch über Selbständigkeit, vielleicht auch ein Mix aus Teilzeitstellen und Selbständigkeit. Vielleicht überlegen Sie sich Ihr Hobby zum Beruf zu machen. Es gibt jede Möglichkeit und Alternativen anzusteuern.
Grundsätzlich aber gilt: Besser eine Stelle annehmen, als auf den Traumjob warten. Wer nämlich in der Zwischenzeit eine weniger attraktive Stelle annimmt, macht sich so neue Türen zu neuen Perspektiven auf, lernt immer dazu und knüpft neue nützliche Kontakte. Und das Wichtigste: Sie haben mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt.